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   BVerwG, 15.04.1964 - V C 203.62   

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https://dejure.org/1964,348
BVerwG, 15.04.1964 - V C 203.62 (https://dejure.org/1964,348)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1964 - V C 203.62 (https://dejure.org/1964,348)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1964 - V C 203.62 (https://dejure.org/1964,348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Kürzung einer gewährten Fürsorgeunterstützung eines unehelichen Kindes - Anforderungen an das Vorliegen einer Unterhaltspflicht für angeheiratete und uneheliche Kinder vor und nach Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Reichsgrundsätze § 5, § 8 Abs. 1 ( BSHG §§ 11 ff.)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 213
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.02.1960 - V C 262.57
    Auszug aus BVerwG, 15.04.1964 - V C 203.62
    Er ist der Auffassung, daß ein mittelbarer Unterhaltsanspruch gegen den Stiefvater, wie er vom Senat in BVerwGE 10, 145 [BVerwG 10.02.1960 - V C 262/57] anerkannt worden sei, im vorliegenden Fall nicht bejaht werden könne.

    Nach der Rechtsprechung das Senats spricht bei der Aufnahme eines unehelichen Kindes in den gemeinsamen Haushalt eine Vermutung dafür, daß der Stiefvater dem Stiefkind Unterhalt gewähren will (BVerwGE 10, 145 [BVerwG 10.02.1960 - V C 262/57]).

  • BVerwG, 09.03.1960 - V C 198.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1964 - V C 203.62
    Unterhalt seiner Stiefkinder nicht hat übernehmen wollen (dazu Urteil des Senatsvom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 34.57 - [MDR 1960 S. 527 = DVBl. 1960 S. 437]), kann jedoch auf sich beruhen.
  • BVerwG, 10.02.1960 - V C 34.57
    Auszug aus BVerwG, 15.04.1964 - V C 203.62
    Unterhalt seiner Stiefkinder nicht hat übernehmen wollen (dazu Urteil des Senatsvom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 34.57 - [MDR 1960 S. 527 = DVBl. 1960 S. 437]), kann jedoch auf sich beruhen.
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Eine Vermutung hat das Bundesverwaltungsgericht nur in dem besonderen - überdies noch unter der Geltung des oben erwähnten § 8 Abs. 1 Satz 2 der Reichsgrundsätze zu entscheidenden - Fall in dem Sinne angenommen, daß dann, wenn ein Stiefvater für sein Stiefkind steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehme, die Lebenserfahrung dafür spreche, in Höhe der erzielten Ersparnisse werde Unterhalt gewährt, so daß insoweit eine Hilfsbedürftigkeit des Stiefkindes entfalle (BVerwGE 18, 213 unter Hinweis auf BVerwGE 10, 145 [BVerwG 10.02.1960 - V C 262/57]).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Das Gericht entscheidet nach richterlichem Ermessen, ob es sich die erforderliche Sachkunde zutraut (Urteil vom 15. April 1964 - BVerwG 5 C 203.62 - BVerwGE 18, 213 [218]).
  • BVerwG, 14.06.1967 - V C 102.66

    Anrechnung des dem Stiefvater gewährten Kindergeldes und der diesem gewährten

    Einen Erfahrungssatz dahin, daß Stiefväter regelmäßig nicht für den Unterhalt der Stiefkinder aufkommen (wollen), gibt es nicht (dazu auch Urteil des Senats vom 15. April 1964 [BVerwGE 18, 213]), wenn auch je nach Lage der Sache davon ausgegangen werden kann, daß der Stiefvater insoweit nicht eintreten will, als Unterhalt von dritter Seite gewährt wird (dazu Urteil des Senats vom 23. Februar 1966 [BVerwGE 23, 255]).

    Auf die in dem Rechtsstreit der Mutter der Kläger gegen die Beklagte angestellten Überlegungen (Urteil des Senats vom 15. April 1964 - BVerwG V C 203.62 -) ist daher nicht mehr einzugehen.

  • VG Frankfurt/Oder, 12.03.2013 - 6 KE 12/13

    Kindergartenrecht; Heimrecht

    Jedoch war der Begriff der "allgemeinen öffentlichen Fürsorge" nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weit auszulegen und in der Weise umfassend zu verstehen, dass alle zur allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit gehörenden Sachgebiete erfasst waren, die Fürsorgemaßnahmen zum Gegenstand haben, und dass es nicht auf den Antrag einer Partei oder den Anspruch ankam, auf den sie ihr Klagebegehren stützt, sondern auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der in Satz 1 des § 188 VwGO genannten Rechtsgebiete (vgl. BVerwGE 18, 213, [219 f.]; 41, 110, [113]; 47, 233, [238] und Urteil vom 17. Januar 1980 - 5 C 62.78 - Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 38, S. 14).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 59.79

    Bedarf eines Minderjährigen - Unterbringung bei Pflegeeltern - Lebensunterhalt -

    Eine Vermutung hat das Bundesverwaltungsgericht nur in dem besonderen - überdies noch unter der Geltung des oben erwähnten § 8 Abs. 1 Satz 2 der Reichsgrundsätze zu entscheidenden - Fall in dem Sinne angenommen, daß dann, wenn ein Stiefvater für sein Stiefkind steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehme, die Lebenserfahrung dafür spreche, in Höhe der erzielten Ersparnisse werde Unterhalt gewährt, so daß insoweit eine Hilfsbedürftigkeit des Stiefkindes entfalle (BVerwGE 18, 213 unter Hinweis auf BVerwGE 10, 145 [BVerwG 10.02.1960 - V C 262/57]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2000 - 16 B 2008/99

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt; Ablehnung der Leistung von Sozialhilfe ;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1964 - V C 203.62 -, FEVS 11, 45, Urteil vom 14. Juni 1967 - V C 102.66 -, FEVS 15, 205, OVG Berlin, Urteil vom 18. Februar 1965 - VI B 12.64 -, FEVS 13, 54.
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 118.64

    Anrechnung der dem Stiefvater zufließenden Leistungen auf das Einkommen des

    Dort ist anerkannt, daß Steuerersparnisse, die der Stiefvater für das Stiefkind in Anspruch nimmt, regelmäßig dessen Hilfsbedürftigkeit mindern (Urteil des Senats vom 15. April 1964 - BVerwG V C 203.62 - [BVerwGE 18, 213]).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1998 - 6 S 354/97

    Sozialhilfeanspruch minderjähriger Kinder, die in Haushaltsgemeinschaft mit einem

    Insoweit wird auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils und auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 15.04.1964, BVerwGE 18, 213 und v. 14.06.1967, FEVS 15, 205 sowie Beschl. v. 11.10.1985, FEVS 35, 1 sowie vom 25.11.1993, BVerwGE 94, 326) verwiesen.
  • BVerwG, 07.03.1967 - V C 102.66

    Kürzung von Hilfe zum Lebensunterhalt - "Notgedrungene" Leistung von Unterhalt -

    Der Antrag der Kläger, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 15. April 1964 - BVerwG V C 203.62 - auszusetzen, wird abgelehnt.
  • BSG, 20.01.1970 - 3 RK 50/67
    terhalt des Kindes verwendet werden soll" wie sich namentu lich aus 5 1262 Abso 8 BVD ergibt (zum Kinderzuschuß nach 5 39 AVG vglo BSG 19, 241, 243)0 Dem entspricht fürsorgerechtlich die von 5 16 BSHG getragene Vermutung, daß H° in Höhe seines insoweit zweckbestimmten Einkommens aus der Rente zum Kindesunterhalt beigetragen hätte (vglo BVerwG 18, 213, 215; OVG Berlin, FEVS 13, 54, 56; ferner @ 2 Abs" 3 der VO zur Kriegsopferfürsorge aF vom 300 Mai 19619 wonach an0 Leistungen, die ein Beschädigter für sein Kind erhielt9 als Einkommen des Kindes galten, es sei denn" sie flossen ihmg tatsächlich nicht zu)" In dieser Höhe wäre alsdann die Hilfsbedürftigkeit von Hans-Jürgen entfallen; denn Sozialhilfe erhält nicht, wer die erforderliche Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen, erhält (5 2 Abs" 1 BSHG)O Der Ersatzanspruch des Sozialhilfeträgers aus"511531 éatz 2.
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